Kfz Gutachter MORA erstellt das Gutachten noch am selben Tag und teilt es der gegnerischen Versicherung mit.
Das Kfz Unfallgutachten berücksichtigt alle schadenbedingten Positionen, einschließlich Reparaturdauer, Wertminderung, Restwert und Wiederbeschaffungswert, da der Kfz Reparaturkostenvoranschlag ausschließlich die Reparaturkostenhöhe berücksichtigt.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten, die bis zur Regulierung anfallen, wie z.B. Anwaltskosten und Kfz-Gutachtenkosten und andere.
Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug von einer Werkstatt Ihrer Wahl begutachten und reparieren zu lassen.
Eine schnelle Gutachtenerstellung im Schadenfall ist wichtig, um den Schaden zeitnah dokumentieren zu können, mögliche Reparaturkosten zu erfassen und den Regulierungsprozess mit der Versicherung effizient voranzutreiben.
Ja, Sie dürfen sich einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl aussuchen. Bei einem unverschuldeten Unfall bezahlt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.
Als geschädigte Person müssen Sie keine finanzielle Vorleistung erbringen und die Kosten werden nicht von Ihrer Schadenssumme abgezogen. Wir kümmern uns darum, dass Sie keine finanziellen Belastungen tragen und unterstützen Sie bei der vollständigen Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche!
Montag bis Freitag
09:00 – 18:00 Uhr
Samstag und Sonntag nach Absprache